— iRaff

Die Abzockermethoden der Score Control AG

Vor ein paar Wochen flatterte eine Schreiben der Inkassofirma Score Control AG in Pfäffikon uns ins Haus, mit einer Forderung für eine unbezahlte Rechnung bei www.books.ch (Orell Füssli AG). Natürlich ist das ganze mit zusätzlichen Mahngebühren und Verzugszinsforderungen garniert die Rechnung wurde von den ursprünglichen CHF 79.30 auf CHF 104.89 aufbläht.
Weiter wird geprotzt und gedroht mit Einträgen in die schweizweite Negativdatenbank und das man Jelmoli, Coop, Interdiscount, Orange, Sunrise, AMG und viele weitere namhafte Unternehmen somit informiert.

Zu blöd das bei books.ch gar keine offene Rechnung vorhanden ist, aber was interessiert das die Score Control AG? Sie schickt nämlich einen zweite Brief und fordert nun CHF 112.63.
Weiter schreibt sie, dass sie Recherchen auch im Umfeld einleiten musste und der Verdacht auf Kreditbetrug besteht (ganz gross eingemittet und fett geschrieben) sowie dass sie sich vorbehalten Strafanzeige (ebenfalls ganz gross eingemittet und fett geschrieben) einzureichen. Sie listet dabei in der Rechnung die Androhungen zur Betreibung und Strafanzeige mit je CHF 7.50 zusätzlich auf. Ziemlich lachhaft.

ABZOCKER

Die Score Control AG lügt mehrfach! Recherchen wurden garantiert keine durchgeführt, denn sie hätten ergeben, dass keine Schulden vorhanden sind. Die Score Control AG schadet (und belügt somit) der Wirtschaft, in dem Sie unbegründet Zahlungsforderungen ausstellt und potenzielle Kunden an den Pranger stellt. Den Unternehmen entgehen so potenzielle Kunden und der Schaden haben nicht die Inkasso Firmen sondern die Wirtschaft.

Der Beobachter schreibt folgendes zu Inkassofirmen:

Manche Gläubiger engagieren für ihre offenen Rechnungen ein Inkassobüro. Diese Büros mahnen oft in harschem Ton und verlangen unter Bezeichnungen wie “Verzugsschaden” oder “Bonitätsprüfung” hohe Beträge. Selbst wenn Inkassobüros diese Beträge mit “OR 106″ begründen, gilt: Sie sind nicht geschuldet. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sagt klar, dass ein Gläubiger die Kosten für ein Inkassobüro nicht dem Schuldner aufbürden darf. Es gibt kein Urteil, das einen Schuldner dazu verpflichtet hätte, diesen “Verzugsschaden” zu bezahlen.

Falls Sie von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommen, so schulden Sie:

  • die Grundforderung
  • Mahnspesen, sofern diese vereinbart sind (siehe weiter unten)
  • Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht oder Vertrag.

Die weiteren Beträge können Sie streichen.
Und aufgepasst: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Damit akzeptieren Sie möglicherweise Gebühren, die Sie gar nicht schulden.
Gesetzesartikel: SchKG 27 III
Das Inkassobüro macht Druck – was tun?
Inkassobüros arbeiten auf Erfolgsbasis; das heisst, sie bekommen nur ein Honorar, wenn sie die Forderung auch wirklich eintreiben können. Entsprechend aggressiv gehen sie gegen säumige Zahler vor. Sie schicken ihnen oft drängende oder drohende Mahnungen, belästigen Schuldner auch telefonisch und drohen manchmal sogar mit einem Besuch am Arbeitsplatz. Aus Scham schweigen viele Betroffene, statt sich zu wehren.
Sie müssen sich Belästigungen nicht gefallen lassen. Sie schulden einem Inkassobüro auch keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und müssen keine Unterlagen herausgeben. Suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem ursprünglichen Gläubiger. Wenn er die Forderung dem Inkassobüro nicht abgetreten hat, unterbreiten Sie ihm einen Zahlungsvorschlag und informieren Sie das Inkassobüro, damit es seine Mahnungen einstellt.
Gelingt Ihnen die Einigung nicht, suchen Sie am besten Hilfe bei unserer Hotline Konsum oder bei einer seriösen Schuldenberatungsstelle.

Weiter ist beim Beobachter nachzulesen:

Mahnspesen sind gesetzlich nicht geregelt; man muss sie nur dann bezahlen, wenn dies vertraglich auch so abgemacht wurde. Hinweis: Zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Bestimmungen, oft auch konkrete Beträge für den Fall eines Zahlungsverzugs. Verlangt ein Gläubiger jedoch ohne eine entsprechende Abmachung Mahnspesen, so können Sie die Forderung um diesen Betrag reduzieren.

Interessant: www.books.ch hat in seinen online AGBs (und nur diese sind gültig) keine Angaben über Mahnspesen, also kann man die getrost streichen, sofern man überhaupt was schuldet.

Liebe Score Control AG ihr seit nichts anderes als Abzocker. Pfui schämt euch!

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