Die Abzockermethoden der Score Control AG
Vor ein paar Wochen flatterte eine Schreiben der Inkassofirma Score Control AG in Pfäffikon uns ins Haus, mit einer Forderung für eine unbezahlte Rechnung bei www.books.ch (Orell Füssli AG). Natürlich ist das ganze mit zusätzlichen Mahngebühren und Verzugszinsforderungen garniert die Rechnung wurde von den ursprünglichen CHF 79.30 auf CHF 104.89 aufbläht.
Weiter wird geprotzt und gedroht mit Einträgen in die schweizweite Negativdatenbank und das man Jelmoli, Coop, Interdiscount, Orange, Sunrise, AMG und viele weitere namhafte Unternehmen somit informiert.
Zu blöd das bei books.ch gar keine offene Rechnung vorhanden ist, aber was interessiert das die Score Control AG? Sie schickt nämlich einen zweite Brief und fordert nun CHF 112.63.
Weiter schreibt sie, dass sie Recherchen auch im Umfeld einleiten musste und der Verdacht auf Kreditbetrug besteht (ganz gross eingemittet und fett geschrieben) sowie dass sie sich vorbehalten Strafanzeige (ebenfalls ganz gross eingemittet und fett geschrieben) einzureichen. Sie listet dabei in der Rechnung die Androhungen zur Betreibung und Strafanzeige mit je CHF 7.50 zusätzlich auf. Ziemlich lachhaft.

Die Score Control AG lügt mehrfach! Recherchen wurden garantiert keine durchgeführt, denn sie hätten ergeben, dass keine Schulden vorhanden sind. Die Score Control AG schadet (und belügt somit) der Wirtschaft, in dem Sie unbegründet Zahlungsforderungen ausstellt und potenzielle Kunden an den Pranger stellt. Den Unternehmen entgehen so potenzielle Kunden und der Schaden haben nicht die Inkasso Firmen sondern die Wirtschaft.
Der Beobachter schreibt folgendes zu Inkassofirmen:
Manche Gläubiger engagieren für ihre offenen Rechnungen ein Inkassobüro. Diese Büros mahnen oft in harschem Ton und verlangen unter Bezeichnungen wie “Verzugsschaden” oder “Bonitätsprüfung” hohe Beträge. Selbst wenn Inkassobüros diese Beträge mit “OR 106″ begründen, gilt: Sie sind nicht geschuldet. Das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sagt klar, dass ein Gläubiger die Kosten für ein Inkassobüro nicht dem Schuldner aufbürden darf. Es gibt kein Urteil, das einen Schuldner dazu verpflichtet hätte, diesen “Verzugsschaden” zu bezahlen.
Falls Sie von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommen, so schulden Sie:
- die Grundforderung
- Mahnspesen, sofern diese vereinbart sind (siehe weiter unten)
- Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht oder Vertrag.
Die weiteren Beträge können Sie streichen.
Und aufgepasst: Unterschreiben Sie keine Abzahlungsvereinbarungen von Inkassobüros. Damit akzeptieren Sie möglicherweise Gebühren, die Sie gar nicht schulden.
Gesetzesartikel: SchKG 27 III
Das Inkassobüro macht Druck – was tun?
Inkassobüros arbeiten auf Erfolgsbasis; das heisst, sie bekommen nur ein Honorar, wenn sie die Forderung auch wirklich eintreiben können. Entsprechend aggressiv gehen sie gegen säumige Zahler vor. Sie schicken ihnen oft drängende oder drohende Mahnungen, belästigen Schuldner auch telefonisch und drohen manchmal sogar mit einem Besuch am Arbeitsplatz. Aus Scham schweigen viele Betroffene, statt sich zu wehren.
Sie müssen sich Belästigungen nicht gefallen lassen. Sie schulden einem Inkassobüro auch keine Auskunft über Ihre finanziellen Verhältnisse und müssen keine Unterlagen herausgeben. Suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem ursprünglichen Gläubiger. Wenn er die Forderung dem Inkassobüro nicht abgetreten hat, unterbreiten Sie ihm einen Zahlungsvorschlag und informieren Sie das Inkassobüro, damit es seine Mahnungen einstellt.
Gelingt Ihnen die Einigung nicht, suchen Sie am besten Hilfe bei unserer Hotline Konsum oder bei einer seriösen Schuldenberatungsstelle.
Weiter ist beim Beobachter nachzulesen:
Mahnspesen sind gesetzlich nicht geregelt; man muss sie nur dann bezahlen, wenn dies vertraglich auch so abgemacht wurde. Hinweis: Zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Bestimmungen, oft auch konkrete Beträge für den Fall eines Zahlungsverzugs. Verlangt ein Gläubiger jedoch ohne eine entsprechende Abmachung Mahnspesen, so können Sie die Forderung um diesen Betrag reduzieren.
Interessant: www.books.ch hat in seinen online AGBs (und nur diese sind gültig) keine Angaben über Mahnspesen, also kann man die getrost streichen, sofern man überhaupt was schuldet.
Liebe Score Control AG ihr seit nichts anderes als Abzocker. Pfui schämt euch!

Die Inkassospesen welche gem. Art 106 OR auf den Schuldner überwälzt werden, können nur unter gewissen Voraussetzungen eingefordert werden.
Wurde der Schuldner vom Gläubiger nur einmal gemahnt bevor ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt wurde, so verstösst dies gegen Treu und Glauben sowie gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
Auch die Intrum Justitia welche (wie Arkey berichtete) auf eine Grundforderung von 300.- gleich 160.- Inkassospesen drauf schlägt würde vor Gericht Schlechte Karten haben.
Schlussendlich kommt es auch auf den Richter drauf an und ob man nach einer Niederlage vor Gericht bereit ist den Fall an die nächst höhere Instanz zu ziehen.
Vileicht hast du mich falsch verstanden, die Inkassospesen sind nicht in jedem fall vom Schuldner zu bezahlen sondern nur wen gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Übrigens, Prof.Dr iur. Isaak Meier (welcher das Rechtsgutachten erstellt hat) ist Spezialist für Schuldbetreibungs und Konkursrecht an der Universität Zürich und als Rechtsanwalt für
“Peyer Partner Rechtsanwälte” tätig.
hä?
Nun wenn ich oben alles durchlese, dann ist es ziemlich klar das du der Meinung bist bzw. warst, dass Inkassospesen in jedem Fall vom Schuldner zu bezahlen sind.
Aber O.K. lassen wir das jetzt.
Also ich finde den Schlagabtausch zwischen Ivan und raff ja ganz spannend und bin grundsätzlich der Meinung von raff.
Gerne hätte ich den BGE nachgelesen wie auch das Gutachten aber leider ist es mir nicht möglich diese im Internet zu finden. (Links wären hilfreich)
Ich habe auch Ärger mit der Intrum. Habe nur die ursprungliche Forderung der cablecom + Mahnkosten + Zinsen bezahlt. Bei cblecom habe ich Saldo 00.00.
Bei der 4.Erklärung an Intrum habe ich denen mit einer Klage wegen Nötigung nach ZGB Art. 181 (Wer jemanden durch … Androhung ernstlicher Nachteile … nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.) und verechnung meiner Unkosten gedroht. Drohnungen mit Kassensturz, Beobacher o.ä. wird bei Intrum nichts nützen, da sind sie ja schon Stammkunde.
Intrum gibt nicht auf und droht mir weiter mit rechtlichen Schritten. Mittlerweile hat die Rechtsabteilung bereits einen Namen!
Ich bleib dabei, Inkassokosten müssen beim ursprünglichen Gläubiger und somit Auftraggeber des Inkassobüros eingetrieben werden und nicht beim Schuldner.
Werde jetzt nochmals intervenieren mit Verweis auf alles was sich zu dem Thema finden lässt auf www von Schuldenberatungsstellen und vorallem den Beweis der Kosten fordern. Intrum hat bei einer telefonischen Intervention meinerseits erklärt, sie werden die Kosten vor dem Friedensrichter belegen.
Mal schauen wie weit sie es kommen lassen.
Hallo Synfonie
Hier der Link zum Bundesgerichtsentscheid:
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2003/Entscheide_4C_2003/4C.11__2003.html
Es ging in diesem fall um Vorprozessuale Kosten für`s Inkasso, dass Inkasso wurde von einem Rechtsanwalt durchgeführt.
Es ist zwar richtig, dass im SchKG-verfahren die Kosten für einen Gläubigervertreter nicht auf den Schuldner überwäzt werden können.
Jedoch können die Kosten, welche vor dem Betreibungsverfahren entstanden sind auf den Schuldner überbunden werden (Inkassokosten, Bonitätsprüfungskosten, wenn nötig Adressermittlungskosten, usw)
Die Intrum Justitia ist dafür bekannt zu hohe Spesen zu verrechnen, dies widerspricht Treu und Glauben.
Mach eine genaue Auflistung der Forderung, dann kann ich dir einen Tipp geben wie du vorgehen sollst, um eine Reduktion der Inkassospesen zu erreichen. Gruss Ivan
Es handelte sich also dabei nicht um Inkassokosten einer Inkassofirma sondern um die Anwaltskosten.
Das spielt Keine Rolle, der Beklagte berufte sich auf Art. 27 SchKG.
Dieser Artikel besagt, dass im Betreibungsverfahren die Kosten für einen Gläubigervertreter nicht auf den Schuldner überbunden werden können, also die Kosten für das Ausfüllen und Zustellen des Betreibungsbegehrens, des Fortsetzungsbegehrens, Verwertungsbegehrens und die Vertretung vor der Aufsichtsbehörde.
Jedoch können die Kosten für einen Gläubigervertreter (Inkassobüro, Rechtsanwalt) welche VOR dem
SchKG-verfahren entstanden sind auf den Schuldner überwälzt werden.
Wobei eine Inkassofirma kein Gläubigervertreter ist. Das kann nur ein Anwalt sein.
Ein Anwalt kassiert seine Kosten direkt bei seinem Mandanten und eine Inkassofirma versucht dies direkt beim Schuldner zu holen – da sie diese Schulden ja dem Gläubiger abgekauft haben.
Deswegen sollte man nie etwas einer Inkassofirma bezahlen.
Ein Inkassobüro ist sehr wohl ein Gläubigervertreter!
Es gibt Zahlreiche Gerichtsverfahren wo Gläubiger nicht durch einen Anwalt sondern durch ein Inkassobüro vertreten wurden.
Der Unterschied ist: Ein Anwalt kennt sich in allen Rechtsgebiten aus, ein Inkassobüro ist auf den Forderungseinzug spezialisiert.
Übrigens werden die Forderungen in den meisten Fällen nicht verkauft, sondern lediglich durch ein Inkassobüro eingetrieben.
Es währe wirklich sinvoll wen du dich mit dem Thema ein bischen auseinandersetzt bevor du einfach irgend etwas postest.
Dito Ivan!
In den meisten Fällen sind die Forderungen verkauft!
Und wenn Du weiterhin versuchst hier hlabwahrheiten zu verbreiten, werde ich deine Kommentare einfach löschen!
Hallo Ivan
Besten Dank für den Link.
Mein Rechtschutz hat mir geraten zu intervenieren, schriftlich und eingeschrieben, was ich ja schon viermal gemacht habe. Des Weiteren meint der Rechtschutz, dass Inkassofirmen solch kleinen Beträge nicht Betreiben werden, weil sie wissen, dass sie nicht durchkommen damit, zumal es nicht rechtens und wenn dann unverhältnismässig ist.
Sollte Intrum doch betreiben, soll ich Rechtsvorschlag einlegen und zuwarten.
Selbst cablecom, wo ich nun endlich jemanden von der Inkassoabteilung ans Telefon bekommen habe um mir die Zahlung der Intrumrechnungen bestätigen zulassen, sieht das so, dass Verzugsschaden nach Art. 106 OR und Rechtsberaterkosten zu Lasten von Ihnen, sprich cablecom, gehen. Die haben mir das so per Mail bestätigt und bei Intrum Justitia veranlasst die Fälle abzuschliessen.
Bin mal gespannt was ich von Intrum noch zu hören bekomme. Werde das selbstverständlich hier kommunizieren.
Ich habe die ganze Diskussion gelesen unf fand es echt interessant, mir konnte diese Frage bis jetzt auch noch niemand Klar beantworten.
Meine Rechtsschutzvericherung hat mir zwar geraten den Verzugsschaden, welchen mir Creditreform aufgebrumt hat nicht zu bezahlen da die das sehr wahrscheinlich nicht weiter ziehen, eine Klare antwort ob ich vor Gericht durchkommen würde haben sie mir aber nicht geben können.
Eigentlich schade, dass die berichte von Ivan gelöscht wurden würde mich interessieren wie er weiter argumentiert hat.
Lieber L.V. frag doch den Ivan direkt statt hier, Du hast ja die gleiche IP wie er.
@raff
Hast du den letzten Kommentar von Ivan gelöscht?
@Ivan
Nur weil du dich wiederholst wird es auch nicht wahrer. #24!
Was heisst denn hier Fakten.
Der Bericht im Organisator ist eine 1:1-Kopie des Referates von Simmen vom VSI. Und das die sagen, dass es Sache des Schuldners ist nach Art. 106 OR ist ja klar, das ist ja ihr Job.
Schau dir bitte mal die Verzugsschadenstabelle des VSI an.
http://www.vsi1941.ch/de/doku/index.htm
Wenn das nicht unverhältnismässig und willkürlich ist, weiss ich auch nicht mehr.Das hat mir effektiven Kosten rein gar nichts mehr zu tun. Abgesehen davon muss der den Zins (Art. 104 OR) übersteigenden Verzugsschaden (Art.106 OR) nach Art. 8 ZGB (Art. 8
Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.) bewiesen werden.
Den Schaden kann man nicht einfach pauschal und willkürlich aus einer Tabelle ableiten, die vom Verband der Inkassofirmen erstellt wurde.
@Synfonie:
Ja Ivan ist ab sofort auf meinem Blog gesperrt.
Er wiederholt ständig Unwahres und fing an mich zu beleidigen. Du kannst das Ganze oben lesen. Er stellte Behauptungen auf und relativierte sie nach einigem hin und her wieder. Bei späteren Beiträgen stellte er wieder die gleichen Behauptungen auf.
Auch behauptet er bei der Swisscom angestellt zu sein, schreibt aber immer von einem Cablecom Anschluss aus.
@Raff
Hallo
Habe die Ganze Diskussion durchgelesen und muss sagen dass dieses Thema ein wenig zu kompliziert für mich ist, ich weiss jetzt genaus so viel wie vorher.
Ich habe mir vor etwa 10 Monaten Geld von einem Arbeitskollegen geliehen und einen Darlehensvertrag unterschrieben. Wollte das Geld auch zwei Monate später zurückzahlen, wurde jedoch wegen einem Streit mit dem Vorgesetzten gekündet. Konnte meinen ehemaligen Arbeitskollegen am anfang noch vertrösten, habe aber vorgestern eine Forderung von der Inkaprax AG (inkasobüro) erhalten:
2550.00. (Haubtforderung)
84.45 (Verzugszins)
143.15 (verzugsschaden)
2777.60 (Total)
Habe angerufen und denen gesagt dass die Inkassokosten nicht vom Schuldner zu tragen sind, die sagten mir dass der Verzugsschaden nicht vom Inkassobüro ist, sondern dass der Gläubiger vor etwa 8 Monaten einen Kredit aufgenommen hat und mir nun die Kreditkosten abzüglich verzugszins in Rechnung stellt und die den Auftrag haben die Betreibung einzuleiten wenn ich nicht zahle.
Jetzt habe ich zwar wieder einen Job und könnte das Geld in 3 Raten zurückzahlen. Muss ich jetzt im Ernst die Kosten von seinem Kredit übernehmen den er angeblich wegen mir aufnehmen musste weil ich nicht rechtzeitig das Geld zurück zahlen konnte?
Man so was Schräges!
Im Wort „Verzugsschaden“ ist das Wort „Schaden“ enthalten, und wenn man einen Schaden erlitten hat, muss man diesen gegenüber der Gegenpartei beweisen können. Ich weiss nicht, wie er das mit dem Kredit beweisen will oder kann. Ich finde es aber eine ziemlich schräge Geschichte und da solltest du dir schon Rat bei Leuten holen, die sich auskennen.
Ich selber würde in so einem Fall mir eine Rechtsberatung bei meiner Rechtsschutzversicherung reinholen. Wenn du keine solche Hast, suche nach Beratungsstellen wie http://www.schuldenhotline.ch/ zum Beispiel.
Ich weiss jedenfalls auch nicht, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht, die inkaprax meinte der Verzugsschden besteht aus den Kreditzinsen, der Gläubiger hatte vor 8 Monate 2500 Kredit aufgenommen und die Kreditzinsen betragen bis heute 227.60 und ich müsse den Teil bezahlen welcher nicht mit dem Verzugszins abgegolten ist.(Fr.143.15)
Sie haben mir Ratenzahlung angeboten, ich überlege mir jetzt ob ich die Abzahlungsvereinbarung mit Inkaprax unterschreiben soll oder wegen den 143.15 die Schuldenberatungsstelle zu kontaktieren, irgendwie ist es mir peinlich dort nachzufragen weil es dann heist: der Asoziale macht zuerst Schulden und jetzt schaut er nach einer Möglichkeit nich alles zu zahlen.
Wenn du die Zahlungsvereinbarung eingehst, kannst du nicht mehr zurück.
Sich zu schämen, ist falsch. Viele Leute geraten immer wieder in Schwierigkeiten. Das wissen die von der Schuldenberatung auch. Wenn dir also die Beratung nichts kostet, dann nutze sie! Aber wenn dir deine Scham Fr 143.- wert ist. Ich denke die kannst du gut anders gebrauchen, falls rauskommt, dass du nicht dafür aufkommen musst.
Danke für deinen Tipp:
Habe meine Schwester angerufen, Sie hat eine Rechtsschutzversicherung wo auch telefonische Rechtsberatung inbegriffen ist, Sie wird morgen dort anrufen und den fall so schildern als sei Sie die Schuldnerin und mir dann bescheid geben.
Werde euch mitteilen was Ihre Rechtsschutztversicherung dazu meint.
Hallo
Meine Schwester hat heute Ihre Rechtsschutzversicherung angerufen und den Fall so geschildert als währe Sie die Schuldnerin.
Die meinen, dass wenn eine Kreditaufnahme notwendig gewesen ist, die dadurch entstehenden Kosten vom Schuldner zu tragen sind, soweit sie nicht durch die Verzugszinsen gedeckt sind.
Na ja, ich wird ja wohl nicht behaupten können, dass die Kreditaufnahme nicht notwendig war, wir wahren dort beide im 80% Pensum angestellt. Dann werd ich wohl Zähneknirschend bezahlen müssen.
Trotzdem Danke für die Infos in diesem Blog.
Ja das ist Pech Niko.T
Andererseits, soweit ich das jetzt so beurteilen kann, ist er offenbar deinetwegen selber in finanzieller Notlage geraten und warum soll er also den Schaden selber tragen?
Nachtrag zu meinem Beitrag vom 15. März:
Ich habe die Aussage des Rechtsanwalts sowie die Aussage des Beobachter-Juristen per E-Mail an Intrum gesendet und folgende Antwort erhalten:
“Mit Bezug auf Ihre E-Mail teilen wir Ihnen mit, dass wir die Sachlage umgehend mit unserem Kunden abklären. In der Zwischenzeit wird der oben erwähnte Fall bei uns sistiert.”
Der Fall ist insofern noch komplexer, dass auf Nachfrage bei Cablecom gar keine offenen Rechnungen existieren und dass sich die offenen Forderungen auf den TV-Anschluss beziehen, welcher durch die Verwaltung meiner Wohnung bezahlt wird und nicht auf den Internet-Anschluss, für welchen ich bezahle.
Hallo arkey
Die Cablecom hat sowiso ein Chaos in der Buchhaltung, bin dort Kunde mit Internetanschluss und DigitalTV. Als ich eine Rechnung erhalten habe, welche um 45Fr. zu hoch ist habe ich dort angerufen, die sagten mir ich solle einfach dass einzahlen was ich Ihnen nach meiner Meinung schuldig bin, es währe ja ein lehrer Einzahlungsschein dabei.
Was den Verzugsschaden (Inkassokosten) betrifft, 160.-auf eine Forderung von 311.- bin ich überzeugt dass es in dieser Höhe niemals durchzusetzen ist.
Habe auch mal mit der Intrum zu tun gehabt, dort haben sie für die Orange folgenden betrag eingefordert:
714.30 Hauptforderung
13.60 Zins
157.00 Verzugsschaden
Dort habe ich alles bezahlt auch den Verzugsschaden da ich dachte Inkassokosten müssen vom Schuldner bezahlt werden, habe erst später auf der Website http://www.schulden.ch gelesen dass die Inkassokosten nicht bezahlt werden müssen, bin mir aber nach den ganzen Berichten von diesem Ivan auch nicht mehr sicher ob Inkassokosten geschuldet sind. Auf jeden fall nicht 160.- auf eine Forderung von 311.- das währe Wucher!
@Raff
Bein meinem letzten Beitrag kam eine Meldung dass es als Spamverdacht eingestuft wird.
woran liegt dass?
@Niko.T
Kann dir nicht genau sagen warum, das macht mein ANtispam automatisch.
Niko, der Ivan war eh immer der Meinung, Schuldner seine zu bestrafen und sollen alles zahlen, so jedenfalls kam er mir immer mehr rüber.
Mein Beitrag bezieht sich aber vor allem auf genau solche absurde Forderungen, wie du jetzt geschrieben hast. 157.00 Verzugszins auf 714.30 Hauptforderung, das ist für mich nichts anderes als versuchter Betrug.
Die Inkassofirmen sind der Meinung Schuldner seine alle Betrüger, also betrügen sie sie auch. Leider fallen noch viel zu viele Leute darauf rein.
@Niko.T
Schau dir mal die Verzugsschadensliste des VSI an
http://www.vsi1941.ch/de/doku/index.htm
das ist nicht nur Wucher sondern auch Willkür.
Von mir will die Intrum auf 83.30 Rechnung 80.00 OR106 und auf 241.00 Rechnung 131.00 OR106 plus 20.00 Rechtsberaterkosten.
@arkey
Die cablecom hat so ein Chaos, dass sie zur Zeit nicht mal fähig sind Rechungen zu erstellen. Ich bekomme schon länger keine Rechungen mehr und auf Nachfrage wurde mir erklärt das System lasse das zur Zeit nicht zu. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass ich evtl nicht in der Lage ein werde die zuerwartende Rechnung auf einmal zu bezahlen, worauf mir unbürokratisch Teilzahlung angeboten wurde, es werden dann den Rechnungen mehrere leere EZ beiliegen.
Da muss man sich schon wundern.
Habe euch versprochen euch mitzuteilen was Intrum noch zusagen hat nachdem Cablecom um Abschluss meiner Fälle gebeten hat.
Also ich habe einen freundlichen Brief von Intrum erhalten, in welchem sie sich bedanken, dass ich bezahlt habe.
Gleichzeitig haben sie noch eine offene Forderung an mich gefunden vom 8.2003. Sie bitten mich höflich sie zu kontaktieren sie werden auf meine finanzielle Situation Rücksichtnehmen soweit ihnen da möglich sein wird.
Online kann ich diese Forderung einsehen. Die Abrechnung ist so kurios, da kommt keiner draus. Ich werde jetzt eine Originalrechnung vom Gläubiger verlangen, denn ich habe keine blasse Ahnung um was es da eigentlich geht, ist ja auch erst 5 1/2 Jahre her.
verhältnismässig?
ca.2006 bekam ich eine Radarbusse von 20.- in SG. Fälschlicherweise wurde sie zuerst dem Vorbesitzer mr. Nummer geschickt.item.
Einmal wurde ich gemahnt, das nächste Schreiben jedoch sass.
20.- plus 150.- Schreibgebühren:170.-
Ich stellte mich auf stur! Denkste! Es folgte Betreibung, Gerichtseröffnungsverfahren oder
ähnliches. Am Schluss kostete es mich 400.- Bezahlt , da ich den Atem oder das notwendige
wissen nicht hatte.
In den letzten Jahren habe ich sicher mehr als 2000.- nur für Betr,kost. bezahlt.
Es wird mir wenigsten langsam klar, dass eine ganze Armee von Blutsaugern
sich an uns Dummbeuteln festsaugt.
Noch was: kürzlich ist ein Verlustchein von 1995 aufgetaucht!
Statistik: ca. 1,5 mio Schuldner in CH
Danke Schweiz!!!
Was hat das mit Inkassofirmen zu tun?
Je nach Kanton wird bei Nichtbezahlen einer Buse gleiche ein Strafverfahren eröffnet.
Nicht nur bei Nichtbezahlen! Mein Freund hatte eine Radarbusse in der Stadt Zürich. 40.- für 3km/h zuviel. 4 Monate später kam vom Stadtrichter eine Verfügung.
40.- Busse
70.- Spruchgebühr
30.-Zustellgebühr
Ohne je eine Rechnung über 40.- erhalten zu haben. Da aber die Beweislage, ob jetzt die dir gar keine Rechnung gesendet haben oder du sie nicht bekommen hast sehr schwierieg ist, und der Einspruch grad mal wieder 200.- kostet, hat er darauf verzichtet.
In Winterthur bringt dir die Polizei bei Nichtbezahlen mit dem Streifenwagen einen neuen Einzahlungsschein vorbei, ohne Zusatzkosten. Das ist doch noch nett.
Ja in ZH werden keine Mahnungen verschickt. Doof aber nicht illegal. Man muss nicht Mahnen. Und wenn man nicht innerhalb 30 Tagen zahlt, kommt das Strafverfahren.
Wie auch immer, eigentlich egal, denn das hat mit Inkassofirmen nichts zu tun!
Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website http://www.iraff.ch Links tauschen
hab auch so ein Score control brief bekommen und jetzt is meine Frage: soll ich den mist jetzt bezahlen oder nicht? und wnen nicht kann ich dan probleme bekommen? (bin noch nicht volljährig)
Ja, es gibt viele Betrüger mittlerweile. Leider werden diese Schreiben heute immer besser. Ich hoffe irgendwann kriegen sie mal einen…
Hallo allerseits.
Da das Thema betreffend die Abzocke der Inkassobüros immer mehr an Intresse in der Bevölkerung gewinnt, haben wir bei plapper.ch ein kleiner Leitfaden zum Umgang mit den Inkassobüros geschrieben.
Dieser kann unter folgendem Link eingesehen und als PDF oder Worddatei runtergeladen werden: http://www.plapper.ch/baselifter