Ein wichtiger Etappensieg geht an die Google-Tochter YouTube. Die Klage von Viacom (MTV, Paramount usw.) wurde abgewiesen. Gemäss Digital Millennium Copyright Act hat sich Google YouTube also richtig verhalten. „Ein Inhalteanbieter darf so lange nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer belangt werden, wie er mit den Rechteinhabern zusammenarbeitet und problematisches Material
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